2.5. Die Zufahrt über das Grundstück Nr. z. erscheint entgegen der Auffassung der Standeskommission nach wie vor eine prüfenswerte Variante. Einerseits hat deren Eigentümer im Zeitpunkt des Augenscheins vom 26. Oktober 2021 die Zustimmung für die Durchfahrt durch den Beschwerdegegner erteilt. Sollte diese Zustimmung nicht mehr vorliegen, könnte der Beschwerdegegner unbestrittenermassen die Einräumung des Wegrechts rechtlich durchsetzen. Andererseits haben anlässlich dieses Augenscheins das Oberforstamt und die Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz diese Zufahrtsvariante als bewilligungsfähig erachtet.