Die Anforderungen an die Zonenkonformität einer durch die Landwirtschaftszone führenden Strasse sind die gleichen wie jene für landwirtschaftliche Gebäude. Demnach sind Weganlagen nur zonenkonform, wenn sie hinsichtlich Standort und Ausgestaltung in einer unmittelbaren funktionellen Beziehung zum Landwirtschaftsbetrieb stehen beziehungsweise in ihrer konkreten Ausgestaltung notwendig und nicht überdimensioniert sind (vgl. EspaceSuisse, Bauen ausserhalb der Bauzonen, Begriffe von A bis Z, Ausgabe 2020, S. 19).