1.3. Der Beschwerdegegner entgegnet im Wesentlichen, die Zufahrt über das Grundstück Nr. z. sei für die landwirtschaftliche Erschliessung aufgrund der Steigung von 20% auf seiner Parzelle Nr. x. ungeeignet. Ihm sei es nicht zumutbar, mit seinen landwirtschaftlichen Fahrzeugen über nicht befestigte Flächen zu fahren. Eine unbefestigte Zufahrt 176 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide