1.2. Die Standeskommission erwidert im Wesentlichen, sie kenne die Region und könne aufgrund ihres landwirtschaftlichen Hintergrundwissens einschätzen, ob im betroffenen Gelände das Fahren mit voll beladenen Fahrzeugen bei allen relevanten Witterungsund Bodenverhältnissen möglich sei. Sie halte an ihrer Einschätzung fest, dass das Gelände im unteren Teil der Parzelle Nr. x. zu steil sei und die Waldstrasse deshalb keine gangbare Zufahrtsmöglichkeit darstelle.