7. Gegen den Rekursentscheid erhob der Rechtsvertreter der B. AG (folgend: Beschwerdeführerin) am 3. Juni 2024 Beschwerde und stellte die Rechtsbegehren, der Rekursentscheid sei aufzuheben und die Baubewilligung zu verweigern, eventualiter sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. (…) III.