Dies sei zu steil, um bei allen Witterungsbedingungen eine ungehinderte Zufahrt mit voll beladenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gewährleisten. Insbesondere bei nassen Bodenverhältnissen sei eine Zufahrt über die steile Passage nicht möglich. Entgegen der Ansicht des Bau- und Umweltdepartements sei es dem Rekurrenten nicht zumutbar, lediglich mit halber Last zu fahren. Das Laden mit halber Last würde zu einer Verdoppelung der An- und Wegfahrten führen. Auch der Aufwand für das Beladen der Fahrzeuge stiege: Das Güllefass müsste zum Befüllen mit der gleichen Güllemenge zweimal statt nur einmal angehängt werden.