Nachdem die Standeskommission im Entscheid vom 2. März 2021 die Zufahrt mit Traktoren über die Strasse v. ausgeschlossen habe, habe sie die Vorinstanz angewiesen, eine Zufahrt über die Waldstrasse zu prüfen. Dieser Anweisung folgend, habe die Vorinstanz am 26. Oktober 2021 einen Augenschein durchgeführt, an dem auch das Oberforstamt teilgenommen habe. Gemäss Augenscheinprotokoll habe das Oberforstamt festgestellt, dass die Forststrasse zur Bewirtschaftung der direkt an den Wald angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ausreiche.