Es sei zu prüfen, ob die Waldstrasse der Flurgenossenschaft C. eine taugliche und den Zweck erfüllende Alternativerschliessung biete. Das eingereichte Betriebskonzept sei ungenügend, weshalb das Bau- und Umweltdepartement auch zu Recht von der bisherigen und nicht von der zukünftigen Nutzung des Stalls und Wohnhauses ausgegangen sei. Das Wohnhaus auf der Liegenschaft x. sei seit vielen Jahren an ein Ehepaar vermietet, das nicht landwirtschaftlich tätig sei. Demnach werde das Wohnhaus seit langem zonenfremd genutzt. Der Stall werde landwirtschaftlich genutzt. Wie genau die aktuelle Nutzung des Stalls aussehe, sei unklar.