RPG seien Bauten und Anlagen in Landwirtschaftszonen nur zonenkonform, wenn sie zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nötig seien. Ob die Strasse nötig sei, hänge davon ab, wie die Bewirtschaftung ausgestaltet sei. Der Rekurrent hätte ein Gesamtprojekt für Stallumbau und Hofzufahrt erstellen können, habe das aber nicht gemacht. Es sei denn auch unklar, wer genau nach dem Umbau und der Umstellung auf die Winterfütterung auf dem Nebenbetrieb wohnen solle. Die Zukunftspläne des Rekurrenten seien zu wenig konkret und nicht genügend belegt. Das Bau- und Umweltdepartement habe das Betriebskonzept zu Recht als ungenügend abgelehnt.