Bis anhin habe die Standeskommission die Betriebsnotwendigkeit nicht geprüft. Der Rekurrent habe für das Umbauprojekt des Stalls keine konkreten Pläne eingereicht. Es sei ungewiss, was genau geplant sei und ob die Pläne tatsächlich umgesetzt würden. Das Argument, dass das Projekt erst erstellt werden könne, wenn feststehe, ob eine Zufahrt gebaut werden könne, verfange nicht. Die Strasse könne nicht auf Vorrat gebaut werden. Denn nach Art. 16a RPG seien Bauten und Anlagen in Landwirtschaftszonen nur zonenkonform, wenn sie zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nötig seien.