4. Die Baukommission Inneres Land AI lehnte mit Verfügung vom 5. September 2023 das Baugesuch ab und verweigerte die Erteilung der baupolizeilichen Bewilligung. 5. Gegen diese Verfügung und den Gesamtentscheid des Bau- und Umweltdepartements vom 28. August 2023 erhob der Rechtsvertreter von A. am 15. September 2023 bei der Standeskommission Appenzell I.Rh. Rekurs.