Gegen die vom Gesuchsteller vorgelegte Variante würden überwiegende Interessen sprechen. Insbesondere sei die Beanspruchung von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für eine rund 350 m lange befestigte Zufahrtsstrasse nicht mit dem Gebot der Schonung von Natur und Landschaft vereinbar, wenn stattdessen eine unbefestigte rund 70 m lange Zufahrt möglich wäre. Gemäss Baubegutachtung der Fachkommission Heimatschutz sei der massive Eingriff in die Kulturlandschaft grundsätzlich schon unverhältnismässig, die Eindolung des Gewässers und die massive Auffüllung in jenem Bereich sei nicht bewilligungsfähig. Die Fachstelle Natur- und Landschaftsschutz