So wäre es zumutbar, das Güllefass nicht vollständig zu befüllen. Die wenigen Mehrfahrten zwischen Haupt- und Nebenbetrieb würden durch den kürzeren Anfahrtsweg teilweise aufgewogen. Das benötigte Fahrwegrecht könne auch ohne Zustimmung des Nachbarn rechtlich erzwungen werden. Einen Nachweis, dass der Gesuchsteller rechtliche Schritte für den Erhalt einer Zufahrt unternommen habe, habe er nicht erbracht. Sein Einwand, eine Überfahrt über die Parzelle Nr. z. sei nicht möglich, sei daher nicht beachtlich.