Am 20. Februar 2023 reichte A. ein Baugesuch für den Neubau einer Hofzufahrt für die landwirtschaftliche Erschliessung von zwei weiteren Parzellen sowie die Urbanisierung des bestehenden Fahrwegs inkl. Terrainveränderung von 700 m3 und Abbruch ein. Diese geplante Zufahrt führt erneut über die Parzelle Nr. x. und die vier weiteren Parzellen. 2. Am 20. März 2023 erhob der Rechtsvertreter der B. AG Einsprache gegen das Baugesuch und stellte den Antrag, dieses abzuweisen. 3. Das Bau- und Umweltdepartement hiess mit Entscheid vom 28. August 2023 die Einsprache gut und lehnte die Erstellung einer Hofzufahrt ab.