Bereits im Jahr 2017 reichte sein Vater und damaliger Eigentümer dieser Parzelle ein Baugesuch für den Neubau einer Hofzufahrt zu Gebäude und Stall über die Parzelle Nr. x. und vier weitere Parzellen, welche alle in der Landwirtschaftszone liegen, ein. Die Einsprache der B. AG hiess das Bau- und Umweltdepartement mit Gesamtentscheid vom 16. Oktober 2018 gut und wies das Baugesuch ab. Die Baukommission Inneres Land lehnte daraufhin die Erteilung der Baubewilligung ab. Den dagegen erhobenen Rekurs bei der Standeskommission Appenzell I.Rh.