Die B. AG hat sich sogar vorbehalten, das Incentive-System jederzeit zu ändern oder aufzuheben. Auch auf die Halteprämie (retention bonus) von CHF 90‘000.00, zahlbar je am 1. Juli 2021, 2022, 2023, hat der Beschwerdeführer gemäss der Änderung des Arbeitsvertrags (variation letter) vom 30. April 2021 nur Anspruch, wenn bis einschliesslich 1. Juli 2023 keine Kündigung erfolge.