3.2. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung, ist der Arbeitsausfall im entsprechenden Umfang nicht entschädigungsberechtigt (vgl. AVIG-Praxis ALE, Version 1.7.2023, B 103). Wird das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst, entsteht während der ordentlichen Kündigungsfrist so lange kein Arbeitsausfall, als die freiwillige Leistung des Arbeitgebers den Einkommensverlust in dieser Zeit deckt (vgl. AVIG-Pra- xis ALE, Version 1.7.2023, B 131).