Bei der bereits in der Kündigung vom 22. Juni 2023 angebotenen Summe in der Höhe von CHF 48'000.00 handle es sich um eine Entschädigung für den entgangenen retention bonus sowie die zu erwartende Bonuszahlung aufgrund des sehr guten Geschäftsganges im Jahre 2023. Dieses Angebot seitens der Arbeitgeberin sei ohne weiteres erfolgt. So habe dem Beschwerdeführer gemäss Variation Letter vom 30. April 2021 im Rahmen eines Cash Plan ein retention bonus in der Höhe von CHF 90'000.00 zugestanden, der über einen Zeitraum von drei Jahren ausbezahlt werden sollte, wenn gewisse Voraussetzungen hierzu erfüllt seien.