1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, am 22. Juni 2023 sei ihm in einer Sitzung persönlich mitgeteilt worden, dass das Arbeitsverhältnis seitens der B. AG aufgelöst werde. Gleichzeitig sei dem Beschwerdeführer ein Schreiben übergeben worden, welches die Rahmenbedingungen für eine Auflösungsvereinbarung enthalten und als Grundlage für weitere Verhandlungen in Bezug auf den Zeitpunkt, aber auch die Modalitäten der Auflösung des Arbeitsvertrages, gedient habe.