A. habe eine einmalige Abfindung im Betrag von CHF 48'000.00 erhalten, mit welcher gemäss Aufhebungsvereinbarung alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche abgegolten würden. Dementsprechend stelle in diesem Umfang die Entschädigung der Arbeitgeberin eine Gegenleistung für den Verzicht 166 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide