1. A. war (…) bei der B. AG angestellt. Am 22. Juni 2023 unterbreitete die B. AG A. anlässlich eines Meetings eine Aufhebungsvereinbarung auf den 31. Dezember 2023 aufgrund einer Reorganisation. Der letzte geleistete Arbeitstag von A. war der 30. Juni 2023. Da sich die B. AG und A. über verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses uneinig waren, haben sie am 15./20. September 2023 eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet, um ihre Differenzen beizulegen und das Arbeitsverhältnis einvernehmlich per 31. Dezember 2023 zu beenden.