So blieb das Darlehen auch nach der Wertberichtigung in der Buchhaltung der Beschwerdeführerin bestehen. Erst nach Verkauf der mit dem Darlehen finanzierten Liegenschaft habe die Beschwerdeführerin gewusst, dass das Darlehen uneinbringlich und die Schwestergesellschaft zu einem Sanierungsfall geworden sei, weshalb das Darlehen über CHF 182'118.00 gegenüber der B. AG gemäss Steuererklärung 2019 definitiv aus den Büchern der Beschwerdeführerin ausgebucht worden ist.