161 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide Handelsbilanzen und in der Vergangenheit getätigten Aussagen. Ein solches Verhalten wäre, sofern bereits dannzumal kein Rückzahlungs- bzw. Rückforderungswille mehr bestanden habe, als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren.