Im Jahr 2019 sei der noch bilanzierte Wert dieses Darlehens von CHF 1.00 gewinnmindernd ausgebucht worden. Die Beschwerdegegnerin 1 habe 22 Jahre, nachdem die Wertberichtigung als geschäftsmässig begründeter Aufwand zugelassen worden sei, die Wertberichtigung korrigiert, obwohl sich im Jahr 2019 gezeigt habe, dass das Darlehen definitiv nicht mehr einbringlich gewesen sei. Wenn sich die Beschwerdegegnerin 1 nach mehr als 20 Jahren auf den Standpunkt stelle, der 160 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide