Inwiefern die erste Anmeldung für eine Invalidenrente über 30% im Mai 2005, wie von der Klägerin behauptet, in erster Linie aus gesundheitlichen Gründen, und nicht vielmehr mit dem Zweck, die Maturitätsschule besuchen zu können, ohne nebenbei eine 50%ige Arbeitstätigkeit leisten zu müssen, erfolgte, kann offenbleiben. So gab sie doch am 30. Juni 2005, also einen Monat nach der Anmeldung, gemäss Bericht von Dr. med. F. vom 27. Juli 2005 wiederum an, sie sei im Hinblick auf die geplante berufsbegleitende Zusatzausbildung auf der Suche nach einer 50%igen Anstellung.