Auch mit Verfügung vom 14. Juni 2006, welche vom Kantonsgericht mit Entscheid vom 3. Juli 2007 bestätigt wurde, wurde mangels erheblicher Veränderung des Gesundheitszustands seit der Verfügung vom 31. August 2005 keine Invalidenrente zugesprochen. Erst mit Verfügung vom 22. Juli 2009 wurde ihr eine Viertelsrente ab 1. April 2008 aufgrund des durch den MS-Schub im Februar 2008 verschlechterten Gesundheitszustands und einer Arbeitsunfähigkeit von 40% zugesprochen.