Die Klägerin gab gar noch anlässlich der psychologischen Untersuchung durch die Klinik für Neurologie, Kantonsspital St.Gallen, vom 15. Oktober 2007 an, neben der Schule arbeite sie in Teilzeittätigkeiten, aktuell als Securitas an der Olma, und sie sei seit längerem auf Arbeitssuche, allerdings ohne Erfolg. Diese Angabe der Klägerin spricht dagegen, dass sie sich also noch im Oktober 2007 nicht im Stande sah, neben ihrer Maturitätsausbildung eine Arbeitsstelle mit einem 50%-Pensum anzutreten.