(Repetition Sek, Noten Handelsschule, nicht bestandene LAP, Repetition 2. Semester ISME), womit er nicht eine Mittelschulausbildung mit einer allfälligen Anschlussausbildung an einer Fachhochschule oder Uni, sondern einen Lehrabschluss empfehle, deutet ebenfalls darauf hin, dass die Klägerin nicht in erster Linie aus gesundheitlichen Gründen Lernschwierigkeiten besass.