Ein solches Pensum, noch dazu bei einer anspruchsvollen geistigen Arbeit an der Maturitätsschule und einer körperlich anstrengenden Arbeit im Gastgewerbe, spricht gemäss Einschätzung von Dr. G., RAD-Arzt, in seinem Bericht vom 11. Oktober 2006 gegen ein Fatigue-Syndrom bzw. gegen relevante neurologische Einschränkungen während dieser Zeit, welche die Arbeitsfähigkeit der Klägerin eingeschränkt hätte. Nach der Repetition des 3. Semesters an der ISME sind keine weiteren Verlängerungen der Maturitätsausbildung eingetreten.