Über diese Zeit hat sie folglich mit dem Besuch der ISME und der gleichzeitigen Arbeit im Gastgewerbe ein Arbeitspensum von 90% geleistet. Ein solches Pensum, noch dazu bei einer anspruchsvollen geistigen Arbeit an der Maturitätsschule und einer körperlich anstrengenden Arbeit im Gastgewerbe, spricht gemäss Einschätzung von Dr. G., RAD-Arzt, in seinem Bericht vom 11. Oktober 2006 gegen ein Fatigue-Syndrom bzw. gegen relevante neurologische Einschränkungen während dieser Zeit, welche die Arbeitsfähigkeit der Klägerin eingeschränkt hätte.