Bei der Beurteilung führte Dr. med. F. an, dass sich die klinisch-neu- rologische Untersuchung vergleichend zur Voruntersuchung vom Juni 2005 im Wesentlichen unverändert zeige und auch anamnestisch keine Schubereignisse zu eruieren seien. Erfreulicherweise könne somit derzeit klinisch von einem stabilen Krankheitsverlauf ausgegangen werden. Bezüglich der Arbeitsfähigkeit sei diese, 155 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide insbesondere aufgrund der raschen Ermüdbarkeit mit neurokognitiver Beeinträchtigung, um 40% reduziert.