Die Klägerin beklagte, wie bereits in früheren Untersuchungen, eine raschere Ermüdbarkeit und geringere Belastbarkeit, diese sei jedoch im Wesentlichen unverändert geblieben. Eine berufsbegleitende Zusatzausbildung habe sie nun begonnen (Matura auf dem zweiten Bildungsweg), zudem sei sie auf Stellensuche. Bei der Beurteilung führte Dr. med. F. an, dass sich die klinisch-neu- rologische Untersuchung vergleichend zur Voruntersuchung vom Juni 2005 im Wesentlichen unverändert zeige und auch anamnestisch keine Schubereignisse zu eruieren seien.