Den kürzlich erfolgten IV-Antrag könne er uneingeschränkt unterstützen und erachte aufgrund der weiterhin persistierenden Fatigue-Symptomatik eine 40%-ige Arbeitsunfähigkeit als realistisch und gerechtfertigt. Die Fatigue-Symptomatik sei ein relativ häufig auftretendes und schwer zu therapierendes Symptom, welches ebenfalls häufig auch zu einer eingeschränkten Arbeits- und Belastungsfähigkeit führe. 154 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide