Bei der Zwischenanamnese seit der letzten Untersuchung vom 3. Juni 2004 gab er an, dass nachdem am 2. Juni 2005 von Seiten der Patientin eine Verlaufsuntersuchung in ihrer multiplen Sklerose-Sprechstunde nicht wahrgenommen worden sei, sei sie nun zur Verlängerung der Kostengutsprache der Rebif-Behandlung erschienen. Die Patientin berichte, dass im Vordergrund weiterhin eine raschere Ermüdbarkeit und Belastbarkeit stehe, was sich durch häufigere Pausen nicht eindeutig bessern lasse. Da sie aktuell eine berufsbegleitende Zusatzausbildung plane und aktuell auf der Suche nach einer 50%-igen Anstellung sei, habe sie in Absprache mit Dr. med.