Dr. med. B. reichte der IV-Stelle am 5. September 2005 den Bericht von Dr. med. F., Klinik für Neurologie des Kantonsspitals St.Gallen vom 27. Juli 2005 über die Untersuchung vom 30. Juni 2005 ein. Darin hielt Dr. med. F. fest, die Erstdiagnose Multiple Sklerose mit schubförmigem Verlauf sei im Juni 2003 bei einem Schub gestellt worden. Bei der Zwischenanamnese seit der letzten Untersuchung vom 3. Juni 2004 gab er an, dass nachdem am 2. Juni 2005 von Seiten der Patientin eine Verlaufsuntersuchung in ihrer multiplen Sklerose-Sprechstunde nicht wahrgenommen worden sei, sei sie nun zur Verlängerung der Kostengutsprache der Rebif-Behandlung erschienen.