B. gab bei den therapeutischen Massnahmen als Dauertherapie subkutane Selbstspritzung mit Rebif 3 an. Der Krankheitsverlauf sei nicht vorhersehbar, es bestehe jedoch seit der Immuntherapie erfreuliche Stabilität. In Übereinstimmung mit der neurologischen Beurteilung könne infolge der kognitiven Leistungsminderung bei therapiebedingter Müdigkeit eine Minderung der Arbeitsfähigkeit von 30% zugesprochen werden. Eine zukünftige Erhöhung sei sehr unwahrscheinlich. Gemäss Angaben von Dr. med. B. vom 25. August 2005 gegenüber Dr. G., RAD Ostschweiz, bestehe die 30%ige Arbeitsunfähigkeit seit April 2005. Dr. med.