6.2. Im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der C. AG, somit ab August 2004, bezog die Klägerin nahtlos bis Ende Februar 2006 Arbeitslosentaggelder. Im Antrag auf Arbeitslosenentschädigung und in den Kontrollausweisen, letztmals im 153 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide