Die Klägerin selbst gab anlässlich der psychologischen Untersuchung durch die Klinik für Neurologie vom 15. Oktober 2007 an, diese Stelle sei ihr wegen persönlicher Differenzen mit dem Vorgesetzten gekündigt worden. Auch bei der psychologischen Untersuchung vom 1. Dezember 2008 gab die Klägerin gegenüber den Ärzten an, diese Arbeitsstelle habe sie aufgrund von Umstrukturierungen und Differenzen mit dem Vorgesetzten verloren. Dieses beschriebene Verhalten der Klägerin, welches zum Zerwürfnis mit ihrem Arbeitgeber geführt hat, einzig als Folge der MS-Krankheit zu werten, wie die Klägerin dies vorbringt, greift aus nachstehenden Gründen zu kurz.