Appenzell I.Rh. mit Schreiben vom 16. März 2004 an, die Klägerin habe mit ihrer Eigenwilligkeit schon beim Schulamt für eine gewisse Unruhe gesorgt und sei deshalb nach kurzer Zeit zur Fachstelle Personalwesen/Departementssekretariat versetzt worden. Die Klägerin selbst gab anlässlich der psychologischen Untersuchung durch die Klinik für Neurologie vom 15. Oktober 2007 an, diese Stelle sei ihr wegen persönlicher Differenzen mit dem Vorgesetzten gekündigt worden.