Bei der Würdigung des Sachverhalts, die mit aller Sorgfalt zu erfolgen hat, muss dem Wesen einer Schubkrankheit wie der multiplen Sklerose (MS), welche durch ihren wellenförmigen Verlauf mit sich ablösenden Perioden von akuter Exazerbation und Remission geprägt ist, besonders Rechnung getragen werden, bei der nach einem Krankheitsschub, sogar über längere Zeitabschnitte, wieder volle Arbeitsfähigkeit bestehen 151 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide