In zeitlicher Hinsicht wird der Kausalzusammenhang durchbrochen, wenn zwischen der ursprünglichen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität Perioden liegen, in denen eine Arbeitsfähigkeit gegeben war. Ist somit die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend und kann der Versicherte nachher wieder die Arbeit aufnehmen oder wird ihm nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses und ohne dass er ein neues Arbeitsverhältnis begründet, eine Arbeitsfähigkeit bescheinigt, stellt sich die Frage der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs, womit die ursprüngliche Vorsorgeeinrichtung allenfalls nicht