149 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide zwischen dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit am 1. Juni 2003 und der Invalidisierung der Klägerin am 1. April 2008 führen. 4. 4.1. Anspruch auf Invalidenleistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge haben Personen, die im Sinne der IV zu mindestens 40% invalid sind und bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, versichert waren (Art. 23 lit. a BVG).