Für sie selbst und auch für die Mutter sei klar gewesen, dass sie die Schule nicht bestehen könne, wenn sie gleichzeitig arbeiten müsse. Gemäss Broschüre der ISME lasse die Maturaausbildung eine gleichzeitige Arbeitstätigkeit von 50 bis 60% zu. Die Klägerin sei auf ein Nebenpensum von weniger als 10% gekommen, welches sich nur auf die Ferienzeit konzentriert habe. Die ISME habe sie voll ausgelastet. Sie sei neben der Schule nicht in der Lage gewesen, zu arbeiten. Es sei nicht zu erwarten, dass eine gesunde Person Mitte 20 ohne Nebenerwerbstätigkeit eine Schule besuche, welche eine Berufsbegleitung zu 50 bis 60% vorsehe.