Die Klägerin habe für die ISME acht statt sieben Semester benötigt. Pro Woche seien 11 bis 14 Lektionen angefallen. Während der Ferien im Sommer 2006 habe die Klägerin vereinzelt als Aushilfe im Restaurant E. gearbeitet. Sie habe parallel neben der Schule während des Semesters gemäss ihrer Erinnerung nie gearbeitet. Sie sei von ihrer Mutter und ihrer Grossmutter finanziell unterstützt worden. Für sie selbst und auch für die Mutter sei klar gewesen, dass sie die Schule nicht bestehen könne, wenn sie gleichzeitig arbeiten müsse.