Im Bericht von Dr. med. B. vom 12. Juli 2005 sei festgehalten, dass die Klägerin seit der MS-Diag- nose an vermehrter Müdigkeit mit verminderter Belastbarkeit, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsdefiziten leide. Dies allein seien die Gründe für die schlechtere Arbeitsleistung der Klägerin und die Missstimmung im Team gewesen. Die Arbeitskolleginnen und die Vorgesetzten hätten sich nicht mehr auf die Klägerin verlassen können und hätten deren Aufgaben übernehmen oder nachbessern müssen. In den Kündigungsschreiben werde genau auf die Probleme hingewiesen, die mit der MS-Erkrankung einhergingen.