Das Versicherungsgericht St.Gallen überwies die Eingabe am 6. September 2023 zuständigkeitshalber ans Kantonsgericht Appenzell I.Rh. (…) III. 1. Vorliegend ist der Anspruch der Klägerin auf eine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge gegenüber der Beklagten strittig und im Folgenden zu prüfen.