Siedlungsflächen nach innen zu lenken (vgl. Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. abis RPG). Mit dem Quartierplan wird neuer Wohnraum geschaffen und es werden neue Arbeitsplätze ermöglicht. Der Quartierplan berücksichtigt nicht nur die Anliegen der C. AG. Die privaten Interessen der Beschwerdeführer werden nicht übermässig eingeschränkt. Der Quartierplan x. wurde im pflichtgemässen Ermessen der verfügenden Behörde erstellt. Die Regelungen des Quartierplanreglements entsprechen den Vorschriften des Baugesetzes, der Bauverordnung, des Baureglements der Feuerschaugemeinde sowie der Heimatschutzverordnung.