6.4. Im Planungsbericht wurde nachvollziehbar festgehalten, weshalb die Abweichungen vorgenommen wurden und wo sie zugunsten und wo sie zulasten der C. AG gehen. Ein legitimer Zweck für die verschiedenen Abweichungen von der Einzelbauweise im Rahmen des Quartierplans besteht im Sinne eine hochwertigen Siedlungsverdichtung, soweit Gewähr für eine gute Einordnung ins Ortsbild besteht.