Demzufolge und aufgrund der Nähe zum Zentrum sowie den weiteren Geschäften sei die Abweichung zweckmässig. Um den zukünftigen Bauherren einen gewissen Handlungsspielraum zu gewähren, werde die maximale Nettoverkaufsfläche im Quartierplanperimeter auf 1'450 m2 festgesetzt. Betreffend die Abweichungen zur Regelbauweise wird festgehalten, die Abweichungen seien nur sehr minim, weshalb die nachbarrechtlichen Interessen in keinerlei Hinsicht beeinträchtigt würden.