Das Vordach dürfe als Schutz für die Verkaufsnutzung im Erdgeschoss über die gesamte Fassadenlänge erstellt werden und nicht wie in Art. 42 BauV vorgeschrieben nur über die Hälfte. Im Gegenzug werde die maximale Vordachtiefe um 0.5 Meter gegenüber der BauV reduziert. Mit einer Nettoverkaufsfläche von rund 1'260 m2 überschreite das Richtprojekt das maximale Mass der Nutzung von 500 m2 pro funktionelle Einheit nach Art. 15 FS-BauR deutlich. Das FS-BauR habe zum Ziel, die Ansiedlung von grösseren Verkaufsstellen zu steuern. Demzufolge und aufgrund der Nähe zum Zentrum sowie den weiteren Geschäften sei die Abweichung zweckmässig.